Lieferbedingungen

LIEFERBEDINGUNGEN TECHCOMLIGHT ENGINEERING B.V.

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sind Websites, die von Techcomlight Engineering BV betrieben werden, deren eingetragene Anschrift lautet: Veldhuizerweg 12, 6741 HH Lunteren, Niederlande.
Handelsregisternummer: 60822015, USt-IdNr.: NL854074612 B01


Geltungsbereich dieser Bedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und mit Dritten geschlossenen Verträge, nachfolgend: Abnehmer.

Abweichende Bedingungen, die der Abnehmer verwendet und die diesen Bedingungen widersprechen und/oder anders lauten, sind für uns nicht verbindlich.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder aufgehoben werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Wir werden in diesem Fall mit dem Abnehmer in Beratung treten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen, wobei Zweck und Inhalt der ursprünglichen Bestimmungen so weit wie möglich gewahrt bleiben.

Wenn wir nicht stets auf strikter Einhaltung dieser Bedingungen bestehen, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass wir in irgendeiner Weise das Recht verlieren würden, in anderen Fällen die strikte Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.


Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten. Ein Angebot oder eine Offerte erlischt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Offerte bezieht, zwischenzeitlich nicht mehr verfügbar ist.

Enthält ein Angebot ein freibleibendes Angebot und wird dieses angenommen, sind wir berechtigt, das Angebot innerhalb von 4 Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen. Angebote sind jedoch niemals länger als einen Monat gültig, sofern nicht anders angegeben.

Alle mit einem Angebot übermittelten Preislisten, Broschüren und sonstigen Angaben werden so genau wie möglich aufgeführt. Sie sind für uns nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

Wir behalten uns das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder per Nachnahme zu liefern.

Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen. Ein zusammengesetztes Preisangebot verpflichtet uns nicht zur Ausführung eines Teils des Auftrags gegen einen entsprechenden Teil des angegebenen Preises.


Vertrag

Vorbehaltlich des Nachstehenden kommt ein Vertrag mit uns erst zustande, nachdem wir einen Auftrag ausdrücklich schriftlich angenommen bzw. bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung gilt als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags.

Später getroffene Zusatzvereinbarungen oder Änderungen sowie (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen durch unser Personal oder in unserem Namen durch Verkäufer, Agenten, Vertreter oder andere Zwischenpersonen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

Für Lieferungen, für die kein Angebot bzw. keine Auftragsbestätigung versandt wurde, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung und wird ebenfalls als richtige und vollständige Wiedergabe des Vertrags angesehen.

Wir sind berechtigt, bei oder nach Abschluss des Vertrags, bevor wir (weiter) leisten, vom Abnehmer Sicherheiten zu verlangen, dass sowohl die Zahlungspflichten als auch die sonstigen Verpflichtungen erfüllt werden.

Stellt sich während der Ausführung des Vertrags heraus, dass zur ordnungsgemäßen Ausführung eine Änderung oder Ergänzung erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen anpassen. Wird Art, Umfang oder Inhalt des Vertrags – ob auf Wunsch/Anweisung des Abnehmers oder zuständiger Stellen – geändert und dadurch qualitativ und/oder quantitativ angepasst, kann dies Auswirkungen auf das ursprünglich Vereinbarte haben. Dies kann eine Erhöhung oder Senkung des ursprünglich vereinbarten Betrags zur Folge haben. Wir werden – soweit möglich – vorab ein Preisangebot unterbreiten. Durch eine Vertragsänderung kann sich außerdem die ursprünglich angegebene Ausführungsfrist ändern. Der Abnehmer akzeptiert die Möglichkeit der Vertragsänderung, einschließlich Änderungen von Preis und Ausführungsfrist.

Wird der Vertrag geändert, einschließlich einer Ergänzung, sind wir berechtigt, diesen erst auszuführen, nachdem eine hierzu befugte Person unsererseits zugestimmt hat und der Abnehmer dem für die Ausführung angegebenen Preis sowie den sonstigen Bedingungen zugestimmt hat, einschließlich des dann festzulegenden Zeitpunkts der Ausführung. Die Nicht- oder nicht sofortige Ausführung des geänderten Vertrags stellt keine Vertragsverletzung unsererseits dar und ist für den Abnehmer kein Grund zur Kündigung oder Auflösung. Ohne in Verzug zu geraten, können wir einen Änderungswunsch ablehnen, wenn dies qualitative und/oder quantitative Folgen haben könnte, z. B. für die auszuführenden Arbeiten oder zu liefernden Sachen.

Kommt der Abnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber uns nicht ordnungsgemäß nach, haftet er für alle Schäden (einschließlich Kosten), die uns dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen.


Lieferung / Lieferfrist

Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als verbindliche Frist („Fixtermin“), sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung sind wir schriftlich in Verzug zu setzen und es ist eine angemessene Frist zur Lieferung einzuräumen.

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab unserem Betrieb/Lager.

Der Abnehmer ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. zum Zeitpunkt der Bereitstellung gemäß Vertrag abzunehmen. Verweigert der Abnehmer die Abnahme oder unterlässt er die zur Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen, werden die Waren auf Rechnung und Risiko des Abnehmers eingelagert. In diesem Fall schuldet der Abnehmer sämtliche zusätzlichen Kosten, darunter in jedem Fall Lagerkosten.

Im Falle einer Rücksendung – aus welchem Grund auch immer – trägt der Abnehmer, sofern nicht anders vereinbart, die damit verbundenen Kosten; auch reisen die Produkte dann auf Rechnung und Risiko des Abnehmers. Eine Rücksendung ist erst nach tatsächlichem Eingang der Produkte abgeschlossen.


Preise

Sofern nicht anders angegeben, erfolgen alle Preisangaben vorbehaltlich Preisänderungen.

Die Preise lauten in Euro oder niederländischer Währung, zzgl. Umsatzsteuer, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren.

Vereinbaren wir mit dem Abnehmer einen bestimmten Preis, sind wir berechtigt, diesen zu erhöhen: Wir dürfen Erhöhungen von Zöllen und Verbrauchsteuern, Löhnen, Währungsänderungen und anderen kostensteigernden Umständen weiterberechnen. Übersteigt die Preiserhöhung – nicht infolge einer Vertragsänderung – 10 % und erfolgt sie innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss, ist ausschließlich der Abnehmer, dem ein Recht nach Titel 5 Abschnitt 3 Buch 6 des niederländischen BGB zusteht, berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung aufzulösen, es sei denn, wir sind dann dennoch bereit, den Vertrag auf Basis des ursprünglich Vereinbarten auszuführen, oder die Preiserhöhung beruht auf einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung oder es wurde vereinbart, dass die Lieferung später als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.


Zahlungsbedingungen

Die Zahlung hat bar zu erfolgen, sofern nicht schriftlich eine (andere) Zahlungsfrist vereinbart wurde; in diesem Fall ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Abnehmer ohne Mahnung in Verzug: ab Eintritt des Verzugs schuldet der Abnehmer auf den fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.

Der Abnehmer schuldet uns zudem sämtliche Kosten, die uns zur Beitreibung der Forderung entstehen, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, mindestens jedoch 10 % der Hauptforderung. Auf die Inkassokosten schuldet der Abnehmer ebenfalls Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat.

Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Abnehmers werden dessen Verpflichtungen sofort fällig.

Die Zahlung hat ausschließlich auf die von uns angegebene Weise sowie an die von uns angegebene Anschrift und Bankverbindung zu erfolgen.

Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist es dem Abnehmer nicht gestattet, seine Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in irgendeiner Weise aufzurechnen.

Jede Zahlung des Abnehmers wird zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf die am längsten offenen fälligen Rechnungen angerechnet, selbst wenn der Abnehmer angibt, die Zahlung betreffe eine andere Rechnung.


Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Kündigung des Vertrags

Wir sind berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

  • der Abnehmer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt;

  • nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Vertragserfüllung durch den Abnehmer rechtfertigen;

  • der Abnehmer beim Vertragsschluss zur Stellung von Sicherheiten aufgefordert wurde und diese ausbleiben oder unzureichend sind;

  • es zu Verzögerungen auf Seiten des Abnehmers kommt.

Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn Umstände eintreten, die die Erfüllung unmöglich machen, oder wenn andere Umstände vorliegen, die es unzumutbar machen, den Vertrag unverändert aufrechtzuerhalten.

Wird der Vertrag aufgelöst, werden unsere Forderungen gegenüber dem Abnehmer sofort fällig. Setzen wir die Erfüllung aus, behalten wir unsere Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.

Gehen wir zur Aussetzung oder Auflösung über, sind wir in keiner Weise verpflichtet, Schäden oder Kosten zu ersetzen, die dadurch in irgendeiner Weise entstehen.

Ist die Auflösung dem Abnehmer zuzurechnen, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, einschließlich Kosten, die uns dadurch unmittelbar oder mittelbar entstehen.

Kommt der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nach und rechtfertigt diese Nichterfüllung eine Auflösung, sind wir berechtigt, den Vertrag unverzüglich mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne irgendeine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung; der Abnehmer ist hingegen aufgrund Vertragsverletzung zum Schadenersatz verpflichtet.

Im Falle von Liquidation, (Antrag auf) Zahlungsaufschub oder Insolvenz, Pfändung – soweit diese nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wird – zu Lasten des Abnehmers, Schuldsanierung oder einer anderen Situation, durch die der Abnehmer nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann, steht es uns frei, den Vertrag unverzüglich mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die Bestellung bzw. den Vertrag zu annullieren – ohne Schadenersatz. Unsere Forderungen sind in diesem Fall sofort fällig.

Wenn der Abnehmer eine erteilte Bestellung ganz oder teilweise storniert, werden die dafür bestellten oder vorbereiteten Waren, zuzüglich etwaiger An- und Abtransportkosten sowie Lieferkosten und der für die Ausführung reservierten Arbeitszeit, dem Abnehmer vollständig in Rechnung gestellt.


Höhere Gewalt

Wir sind nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber dem Abnehmer zu erfüllen, wenn wir daran durch Umstände gehindert werden, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind und die weder kraft Gesetz, Rechtsgeschäft noch nach der Verkehrsauffassung zu unseren Lasten kommen.

Unter höherer Gewalt werden – zusätzlich zu den gesetzlichen und richterrechtlichen Regelungen – alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die wir keinen Einfluss haben, die uns jedoch an der Erfüllung hindern. Hierunter fallen auch Arbeitsniederlegungen in unserem Betrieb oder in Betrieben Dritter. Wir sind auch berechtigt, uns auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung hindert, eintritt, nachdem wir hätten leisten müssen.

Während der Dauer höherer Gewalt können wir die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert diese länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne Verpflichtung zum Ersatz von Schäden.

Soweit wir zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt unsere Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt haben oder noch erfüllen werden und dem bereits erfüllten bzw. noch zu erfüllenden Teil ein eigenständiger Wert zukommt, sind wir berechtigt, diesen Teil gesondert zu fakturieren. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.


Eigentumsvorbehalt

Alle von uns im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Abnehmer alle Verpflichtungen aus dem/den mit uns geschlossenen Vertrag/Verträgen ordnungsgemäß erfüllt hat.

Gelieferte Waren, die unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nicht weiterverkauft und/oder niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.

Der Abnehmer hat stets alles zu tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um unsere Eigentumsrechte zu sichern.

Wenn Dritte Pfändungen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren vornehmen oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Abnehmer verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.

Der Abnehmer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten sowie die Police auf erstes Anfordern zur Einsicht vorzulegen. Im Falle einer Versicherungsleistung sind wir berechtigt, diese Gelder zu erhalten. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Abnehmer schon jetzt, an allem mitzuwirken, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert ist. Für den Fall, dass wir unsere Eigentumsrechte ausüben wollen, erteilt der Abnehmer uns und von uns benannten Dritten im Voraus die unbedingte und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich unsere Waren befinden, und diese Waren zurückzunehmen.


Beanstandungen / Garantie

Für alle von uns gelieferten Waren gilt – sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitraum vereinbart wurde – die Garantiefrist, die vom Hersteller gewährt wird.

Für Teile der Powerdaylight®-Tageslichtsysteme gewähren wir 10 Jahre Garantie. Als Teile der Powerdaylight®-Tageslichtsysteme gelten: Kuppeln, Dachaufkantungen (auf denen die Kuppel montiert ist), Deckenplatten, Deckenplattenringe (auf denen die Deckenplatte montiert ist), reflektierende Teile, Abschluss-/Dichtmaterialien aus Kunststoff, Gummi und Metall sowie Befestigungsmaterialien und Produktverpackungen.

Für alle übrigen Produkte und Teile gewähren wir 5 Jahre Garantie, sofern nicht anders beschrieben. Für TechLEDs und Teile der TechLEDs gewähren wir 3 Jahre Garantie. Kosten für die erneute Montage oder den Austausch von (LED-)Lichtquellen trägt der Abnehmer.

Wir gewähren Ihnen 10 Jahre Garantie auf die Montage der Powerdaylight®-Tageslichtsysteme und auf die Anschlüsse an Ihre Dachabdichtung gemäß der laufenden Garantie auf Ihr Dach.

Zeigt das Produkt während der in 10.1 genannten Frist einen Konstruktions-, Material- oder Herstellungsfehler, hat der Abnehmer Anspruch auf Reparatur unter Beachtung von 10.1. Soweit die Herstellergarantie dies zulässt, kann der Abnehmer eine Ersatzlieferung wählen, wenn eine Reparatur unzumutbar ist. Der Abnehmer hat nur Anspruch auf Ersatz, wenn eine Reparatur nach unserer Einschätzung nicht möglich ist.

Für Schäden infolge eines Mangels haften wir während 3 Monaten ab Lieferung, wobei die Haftung auf den Rechnungswert des gelieferten Produkts begrenzt ist. Zu weitergehendem Schadenersatz sind wir niemals verpflichtet.

Die Garantie gilt nicht, wenn Schäden auf normale Abnutzung, Umstände außerhalb unseres Einflusses (einschließlich Witterung, z. B. extreme Regenfälle oder Temperaturen) oder unsachgemäße Behandlung/Installation zurückzuführen sind. Unsachgemäße Behandlung umfasst u. a. Reparaturen oder Änderungen durch Unkundige oder durch den Abnehmer bzw. Montage entgegen der beiliegenden Einbauanleitung.

Der Abnehmer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unmittelbar zu prüfen, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt werden bzw. die Arbeiten ausgeführt sind. Sichtbare Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden. Die Meldung muss den Mangel so detailliert wie möglich beschreiben, damit wir angemessen reagieren können. Der Abnehmer hat uns die Möglichkeit zu geben, die Beanstandung zu untersuchen.

Eine rechtzeitige Reklamation setzt die Zahlungspflicht nicht aus. Der Abnehmer bleibt verpflichtet, auch die übrigen bestellten Materialien abzunehmen und zu bezahlen.

Wird ein Mangel später gemeldet, hat der Abnehmer keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz oder Entschädigung.

Steht fest, dass eine Sache mangelhaft ist und rechtzeitig reklamiert wurde, werden wir nach unserer Wahl die mangelhafte Sache innerhalb angemessener Frist nach Rückerhalt ersetzen oder reparieren oder eine Ersatzvergütung leisten. Bei Ersatzlieferung ist der Abnehmer verpflichtet, die ersetzte Sache an uns zurückzusenden und uns das Eigentum daran zu verschaffen, sofern wir nichts anderes angeben.

Stellt sich eine Beanstandung als unbegründet heraus, trägt der Abnehmer sämtliche dadurch entstandenen Kosten, einschließlich Untersuchungskosten.

Nach Ablauf der Garantiefrist werden alle Kosten für Reparatur oder Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Anfahrtskosten, dem Abnehmer in Rechnung gestellt.

Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegenüber uns sowie gegenüber Dritten, die an der Ausführung eines Vertrags beteiligt sind, ein Jahr.


Haftung

Sofern wir haften, ist diese Haftung auf die in dieser Bestimmung geregelten Fälle beschränkt.

Wir haften nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass wir von unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen sind, die vom oder im Namen des Abnehmers bereitgestellt wurden.

Unsere Haftung ist – sofern wir überhaupt haften – auf maximal das Zweifache des Rechnungswerts der Bestellung begrenzt, jedenfalls auf den Teil der Bestellung, auf den sich die Haftung bezieht.

Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Betrag der Leistung unseres Versicherers beschränkt, soweit anwendbar.

Wir haften ausschließlich für unmittelbare Schäden.

Unter unmittelbaren Schäden sind ausschließlich zu verstehen: angemessene Kosten zur Feststellung von Ursache und Umfang des Schadens, angemessene Kosten zur Herstellung der Vertragsgemäßheit der mangelhaften Leistung (soweit uns zurechenbar) sowie angemessene Kosten zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden, sofern der Abnehmer nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung unmittelbarer Schäden geführt haben.

Wir haften niemals für mittelbare Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden durch Betriebsunterbrechung.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen ist.


Risiko / Transport

Ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren durch uns trägt der Abnehmer das Risiko, auch wenn die Waren noch unser Eigentum sind. Dies gilt auch, wenn die Waren dem Abnehmer für einen bestimmten Zeitraum zur Probe zur Verfügung gestellt wurden.

Stellt sich bei Ankunft der Waren heraus, dass diese beschädigt sind, ist der Abnehmer verpflichtet, bevor er die Waren annimmt, durch den Spediteur ein Schadensprotokoll erstellen zu lassen und uns darüber schriftlich zu informieren; andernfalls kann unsererseits keinerlei Haftung übernommen werden.


Freistellung

Der Abnehmer stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags Schäden erleiden, deren Ursache anderen als uns zuzurechnen ist.

Werden wir aus diesem Grund von Dritten in Anspruch genommen, ist der Abnehmer verpflichtet, uns sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann. Unterlässt der Abnehmer geeignete Maßnahmen, sind wir berechtigt, diese ohne Inverzugsetzung selbst zu ergreifen. Sämtliche Kosten und Schäden auf Seiten von uns und Dritten gehen vollständig zu Lasten und auf Risiko des Abnehmers.


Gewerbliche Schutzrechte

Alle von uns bereitgestellten Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichtsangaben sowie alle sonstigen Informationen, die wir dem Abnehmer im Rahmen des Vertrags überlassen, bleiben unser Eigentum – ausdrücklich unter Vorbehalt von Urheber-, Muster- und Patentrechten.

Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Abnehmer untersagt, diese Informationen zu kopieren oder Dritten zur Einsicht zu geben bzw. zur Verfügung zu stellen.


Anwendbares Recht

Auf alle von uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.


Streitigkeiten

Alle Streitigkeiten werden – soweit gesetzlich zulässig – durch das zuständige Zivilgericht innerhalb unseres Niederlassungsgebiets entschieden.

Unbeschadet dessen behalten wir uns das Recht vor, den Streitfall dem nach den allgemeinen Zuständigkeitsregeln zuständigen Zivilgericht vorzulegen.


Änderung der Bedingungen

Wir sind berechtigt, Änderungen dieser Bedingungen vorzunehmen. Die Änderungen treten zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. Wir werden der Gegenpartei die geänderten Bedingungen zusenden. Sofern kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wurde, treten die Änderungen gegenüber der Gegenpartei in Kraft, sobald ihr die Änderung mitgeteilt wurde.

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